Häufige Fragen:

Wie ist der Verfahrensablauf bei einer Scheidung ?

Wie hoch sind die Kosten ?

Muss ich zum Gerichts-termin erscheinen ?

Was ist eine Verfahrenskostenhilfe ?

 

 

Was ist Verfahrenskostenhilfe?

Sollten Sie bedürftig sein, besteht die Möglichkeit, Ihre Scheidung mit Verfahrenskostenhilfe durchzuführen. Früher war dies die sog. Prozeßkostenhilfe. Durch die Reform des Familienrechts erhielt die Prozeßkostenhilfe den neuen Namen „Verfahrenskostenhilfe“.

Verfahrenskostenhilfe bedeutet, die Finanzierung Ihrer Scheidung durch den Staat. So ist es möglich, dass auch Menschen mit geringem Einkommen oder hohen Schulden, sich scheiden lassen können, da der Staat sowohl die Rechtsanwalts- als auch die Gerichtskosten übernimmt. Je nach Grad Ihrer Bedürftigkeit können Sie durch das Gericht verpflichtet werden, die Kosten in monatlichen Raten, angepasst an Ihre Leistungsfähigkeit, oder ratenfrei zurückzuzahlen.

Sollten Sie Verfahrenskostenhilfe beantragen wollen, geben Sie uns einfach mit der Zusendung des Scheidungsformulars Bescheid. Wir senden Ihnen dann das amtliche Formular zu, welches Sie uns ausgefüllt, unterschrieben und mit Belegen wieder zur Verfügung stellen. Wir werden für Sie dann Verfahrenskostenhilfe für Ihre Scheidung beantragen. Das Gericht entscheidet dann im Laufe des Verfahrens über die Verfahrenskostenhilfe im Beschlusswege.
Sollten Sie Verfahrenskostenhilfe bewilligt bekommen, werden wir unsere Kosten dann gegenüber dem Gericht abrechnen.

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


Güstrower Straße 1 in 17192 Waren (Müritz)

Tel. 03991 - 63 48 47 Fax 03991 - 74 76 69

 

 

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