Häufige Fragen:
Wie ist der Verfahrensablauf bei einer Scheidung ?
Wie hoch sind die Kosten ?
Muss ich zum Gerichts-termin erscheinen ?
Was ist eine Verfahrenskostenhilfe ?
Verfahrensablauf bei Online-Scheidung
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Nach der Zusendung des Scheidungsformulars und unserer Beauftragung, erhalten Sie umgehend eine Auftragsbestätigung
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Wir werden dann den Scheidungsantrag für Sie beim zuständigen Familiengericht einreichen. Sie erhalten eine Abschrift/Kopie dieses Antrages von uns zugesandt oder gemailt (je nachdem wie Sie es wünschen)
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Sollte das Gericht eine Kopie der Heiratsurkunde verlangen, werden wir diese beim Standesamt für Sie anfordern oder aber Sie senden uns eine Kopie zu
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Sollten wir Rückfragen haben, setzen wir uns mit Ihnen telefonisch oder per Mail in Kontakt.
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Für Rückfragen Ihrerseits stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail, natürlich auch persönlich, zur Verfügung.
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Nach Eingang des Scheidungsantrages beim Gericht, wird das Verfahren registriert und ein Geschäftszeichen vom Gericht vergeben. Gleichzeitig wird der Scheidungsantrag an Ihren Ehepartner zugestellt.
- Sofern wir für Sie Verfahrenskostenhilfe beantragt haben, erfolgt eine Prüfung Ihrer Unterlagen durch das Gericht.
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Wir halten sämtliche Korrespondenz zu den Gerichten und werden Sie über jedes Schreiben und den Verfahrensgang informieren.
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Nach der Einreichung der Scheidung durch uns und der Vergabe des Geschäftszeichens durch das Gericht, wird durch uns die erste Honorarrechnung gestellt und fällig.
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Das Gericht wird nach Eingang der Scheidung und der Vergabe des Geschäftszeichens die Gerichtskosten fällig stellen. Diese sind zu bezahlen, da ansonsten das Gericht nicht weiter arbeitet.
- Sofern der Versorgungsausgleich durchgeführt werden soll, wird das Gericht uns die amtlichen Fragebögen zusenden, die wir an Sie weiterleiten werden. Ihr Ehepartner erhält die Fragebögen direkt vom Gericht.
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Innerhalb einer Frist, in der Regel von einem Monat, sind diese Bögen ausgefüllt und unterschrieben an uns zurückzusenden. Wir leiten diese dann weiter ans Gericht, welches die Bögen an die zuständigen Stellen zur Ermittlung der Rentenanwartschaften sendet.
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Nach Bekanntgabe der Rentenanwartschaften gegenüber dem Gericht und Ihnen, wird ein Termin zur Durchführung der Scheidung vom Gericht anberaumt. Ohne Durchführung des Versorgungsausgleichs, wird der Termin zur Scheidung bereits vorher angesetzt.
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Zum Scheidungstermin müssen (bis auf einige Ausnahmen) in der Regel beide Ehepartner erscheinen. Der Termin dauert in der Regel ca. 20 Minuten, in denen das Gericht noch einmal die Personalien feststellt und nachfragt, ob Sie tatsächlich geschieden werden wollen.
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Nach dem Ausspruch der Scheidung ist die Rechtsmittelfrist abzuwarten, bis der Scheidungsbeschluss rechtskräftig wird und mit Rechtskraftvermerk von uns Ihnen zugestellt wird. Das Protokoll der Verhandlung erhalten Sie in der Regel früher.
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Von uns wird Ihnen nunmehr die Endrechnung zugesandt.
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Je nach Arbeitsanfall bei den Gerichten kann 1 – ½ Monate bis zur Zusendung des rechtskräftigen Scheidungsbeschlusses vergehen.
Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht
Güstrower Straße 1 in
17192 Waren (Müritz)
Tel. 03991 - 63 48 47
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