Vermögensauseinandersetzung nach der Scheidung

Im Rahmen der Scheidung muss auch das Vermögen der Eheleute und deren Verbleib geklärt und zugeordnet werden.

Hier gibt es zahlreiche Probleme zu lösen, wie

  1. Was geschieht mit dem Familienhaus ? Muss es verkauft werden ?  Wer übernimmt den Kredit ?
  2. Wie teilen wir den Hausrat ?
  3. Wie verfahren mit gemeinsamen Konten ?

Sobald auch nur eine dieser Fragen Probleme bereitet, sollten Sie einen Rechtsanwalt/-in mit zu Rate ziehen. Manchmal reicht eine Beratung, um Klarheit zu erzielen und späteren Schaden abzuwenden.

Sollten Sie keine Gütertrennung oder Gütergemeinschaft mit Ihrem Ehepartner vereinbart haben, leben Sie in der Regel im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Dies bedeutet, dass die Eheleute am Vermögenswachstum des anderen während der Ehezeit teilhaben. Meint also, wenn einer der Ehepartner während der Ehe mehr Vermögen bildet als der Andere, muss ein Ausgleich erfolgen.

Im Rahmen dieses sog. Zugewinnausgleichs werden die Anfangs- und Endvermögenswerte beider Eheleute getrennt aufgelistet (Aktiva und Passiva). Anhand der Zahlen lässt sich feststellen, ob und wie groß der Zuwachs ist.

Die Schwierigkeiten bei dieser so einfach klingenden Angelegenheiten liegt in der Angabe jeder einzelnen Vermögensposition. Häuser sind zu bewerten, alte Sachen, Kredite aufzulisten, Schenkungen zu berücksichtigen ect..  Auch hier sollte im Falle eines Streites einen Rechtsanwalt/-in recht früh hinzuziehen. Er oder Sie kann nicht nur beratend sondern auch vermittelnd tätig werden und versuchen jahrelange Rechtsstreitigkeiten zu verhindern.

Für eine entsprechende Beratung stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Über die Kosten können Sie uns vor dem Gespräch ansprechen.

 

Rechtsanwältin Dr. Manuela Astfalck - Fachanwältin für Familienrecht
Rechtsanwalt Markus Astfalck - Fachanwalt für Verwaltungsrecht & Fachanwalt für Agrarrecht


Güstrower Straße 1 in 17192 Waren (Müritz)

Tel. 03991 - 63 48 47 Fax 03991 - 74 76 69

 

 

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